BALU – der Schulhund
Früh morgens der Sprung ins Auto. BALU geht zur Schule, aber nicht als Schüler, sondern als sein Frauchens Assistent. Die beiden sind seit Jahren ein echtes Team. Für die Schüler und Schülerinnen der Tschechischen Schule ohne Grenzen gehört BALU einfach dazu. Der kleine aufgeweckte Malteser ist Teil der Gruppe und richtig beliebt.
„Schulbegleithund“ – was tut der denn?
Wie der Name schon sagt, begleitet der Schulhund den Pädagogen zu seinem Arbeitsplatz, der Schule. Jedoch ist sein Aufgaben- und Wirkungsbereich vielfältig.
Schulhunde können und sollen bei der Arbeit des Lehrers, die oft nicht einfach ist, sinnvoll und effektiv unterstützen. Sie können emotionale und soziale Kompetenzen trainieren, locken unsichere Kinder aus ihrer Isolation, verbessern nachweislich das Klassen-Klima und haben mittlerweile durch Studien belegte positive Effekte auf die Kinder. Sie haben keine Vorurteile, sind optimale Zuhörer und trainieren die nonverbale Kommunikation. Außerdem ermöglichen sie die Befriedigung vielfacher menschlicher Grundbedürfnisse und haben somit große Bedeutung für die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit eines Menschen.


Charakterliche Anforderungen eines Schulbegleithundes
- Er muss frei sein von jeglichem Aggressionsverhalten (Menschen, als auch Artgenossen gegenüber).
- Er muss sich von fremden Personen anleinen und führen lassen.
- Er hat eine gute Leinenführigkeit und zerrt nicht
- Er beherrscht die Grundkommandos sicher (Sitz, Platz, Fuß, Bleib, Lass).
- Er lässt sich gerne von ihm fremden Menschen berühren, hält still, egal ob die Person Kopf oder Körper berührt.
- Er ist stressresistent und hat ein ausgeglichenes Gemüt.
- Er erschrickt nicht bei fremden Geräuschen, bellt nicht, wird nicht panisch oder zeigt gar Fluchtverhalten.
- Er zeigt kein territoriales, aggressives oder beschützerisches Verhalten.
- Er kann aus dem Spiel abgerufen werden.
- Er kann mit Ihnen raufen und auf ein ruhiges Kommando hin sofort nachlassen.
- Er kann von einer ihm fremden Person angeleint und festgehalten werden, während der Besitzer sich außer Sicht entfernt (ohne zu winseln, zerren, bellen).
- Er kann über einen längeren Zeitraum abgeleint im Mindestabstand von 5 Metern zum Besitzer liegen / sitzen / stehen.

